Anders als in gerichtlichen Streitigkeiten bestimmen die Konfliktparteien (hier Medianten genannt) und der/die Mediator/in die genauen Spielregeln. Sie entscheiden gemeinsam über das Wann, das Wo und das Wie.
Gerichtsverfahren sind in der Regel öffentlich. Die berühmte „schmutzige Wäsche“ wird in der Öffentlichkeit „gewaschen“. An der Mediation nehmen lediglich die Parteien, evtl. deren Anwälte und der/die Mediator/in teil. Sie findet immer hinter verschlossenen Türen statt. Der/Die Mediator/in ist gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. So bleiben der Konflikt und seine Lösung nur den Betroffenen bekannt.
Gerichtsverfahren dauern Monate, wenn nicht Jahre. Beginn und Dauer des Mediationsverfahrens bestimmen allein die beteiligten Parteien gemeinsam mit dem/der Mediator/in. Das reduziert die Belastungen und Auswirkungen von Konflikten erheblich.
Gerichtsverfahren kosten eine Menge Geld. Neben der Gerichtskosten fallen die Kosten der anwaltlichen Vertretung an. Der Prozessverlierer trägt auch die Kosten der Gegenseite. Zudem verschlingt die Bearbeitung von gegnerischen Schriftsätzen oder von Anfragen des Gerichts weitere Zeit, die bekanntlich Geld ist. Bei der Mediation wird der/die Mediator/in in der Regel nur nach seinem Zeitaufwand vergütet. Oft werden die Kosten von beiden Parteien gemeinsam getragen. Der eigene Zeitaufwand ist erfahrungsgemäß deutlich geringer als bei Gerichtsverfahren.
Im Mediationsgesetz sind seit dem 26.07.2012 wichtige Rahmenbedingungen (z.B. zu Pflichten des Mediators) gesetzlich geregelt.