ein strukturiertes, freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes.
Die Konfliktparteien –auch Medianten genannt – wollen mit Unterstützung einer dritten, „allparteilichen“ Person (dem/der Mediator/in) zu einer außergerichtlichen Einigung über ihren Streit gelangen, die ihren individuellen Bedürfnissen und Interessen entspricht. Der/Die Mediator/in trifft dabei keine eigenen Entscheidungen über den Konflikt, sondern ist nur für das Verfahren verantwortlich. Das Verfahren ist vertraulich und findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Wesentliche Verfahrensvoraussetzungen sind seit dem 26.07.2012 im Mediationsgesetz geregelt.